Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Die Behandlungsgebühr von CHF 20.- wird nach Eingang des Schlichtungsbegehrens in Rechnung gestellt.
Die Angaben zum Vertragsinhaber/der Vertragsinhaberin können später angegeben werden. Falls eine
Vollmacht zur Vertretung benötigt wird, werden wir Sie zur Einreichung auffordern.