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Allgemeine Anfrage zum Verfahren

Wenn Sie kein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, aber eine allgemeine Frage zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle keine Auskünfte und Beratungen zu Produkten und Dienstleistungen der Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieter erteilen darf. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Rechtsberatung der Konsumentenschutzorganisationen.
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Angaben zur Person

Anrede